AGB
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich weiblich und divers (m/w/d) verzichtet und für sämtliche Personenbezeichnungen das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint.
​
Geschäftsbeziehung
Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines beiderseitig unterschriebenen Behandlungsvertrags und/oder einer Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Leistungserbringer (T2 Therapie & Training – Cathrin Junker) und dem Kunden bzw. Patienten. Mit Unterschrift des Vertrages werden die nachfolgenden AGB akzeptiert.
​
Honorare/Preisliste
Die Honorarberechnung unserer Leistungen orientiert sich an der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten). Es gilt immer die aktuelle veröffentlichte T2- Preisliste. Bitte beachten Sie, dass Ihre private Krankenkasse, abhängig von Ihrem persönlichen Tarif, nicht die kompletten Behandlungskosten übernimmt und Sie eventuell Zuzahlungen leisten müssen.
​
​
Bezahlung
Der Leistungsempfänger verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug, nach Rechnungseingang den im Behandlungshonorarvertrag vereinbarten Betrag auf das in der Rechnung genannte Konto/Bankinstitut zu überweisen.
Prozentuale Zuzahlungen und Verordnungsgebühren für Heilmittelverordnungen sind direkt vor Ort per EC Karte oder Kreditkarte zu zahlen.
Das gemäß dem Mitgliedsvertrag einmalige Screeningpaket und die erste ggfs. anteilige monatliche Trainingsgebühr sind nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und vom Mitglied per Überweisung oder SEPA Lastschriftmandat zu bezahlen.
Die darauffolgenden monatlichen Trainingsgebühren werden der Höhe nach ebenfalls im Mitgliedschaftsvertrag festgelegt und sind jeweils am ersten Werktag des Kalendermonats im Voraus fällig. Die Bezahlung durch das Mitglied erfolgt mittels Überweisung oder SEPA Lastschriftverfahren.
Für jede aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht einlösbare Lastschrift sind Sie verpflichtet, die entstandenen Bankrücklastgebühren zu tragen oder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10,00 EUR zu zahlen.
​
​
Terminabsage
Vereinbarte Behandlungstermine sind wahrzunehmen. Sollte ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Ein Behandlungstermin gilt als abgesagt, wenn dieser mit T2 Therapie & Training (T2 HealthPerformance) entweder per E-Mail info@t2-healthperformance.de oder telefonisch unter +49 (0) 211 68 855 736 mitgeteilt und von T2 Therapie & Training (T2 HealthPerformance) bestätigt wird. Für die Einhaltung dieser Fristen sind Kunden und Patienten eigenverantwortlich. Nicht fristgerecht abgesagte und nicht wahrgenommene Termine werden in Höhe von 60 EUR in Rechnung gestellt.
​
​
Rücktrittsrecht Kunde/Patient
Sollten Leistungsempfänger mit den Leistungen T2 Therapie & Training – Cathrin Junker (T2 HealthPerformance), während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, haben sie jederzeit die Möglichkeit die Behandlung abzubrechen und zu beenden. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang und ohne Abzug zu zahlen. Der Vetragsrücktritt ist ausschließlich in schriftlicher Form an T2 HealthPerformance – Cathrin Junker zu richten.
​
​
Rücktrittsrecht T2 HealthPerformance
T2 Therapie & Training – Cathrin Junker (T2 HealthPerformance) ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistungsempfänger sich entgegen der vorliegenden AGB verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden/Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
​
​
Leistungserbringung
T2 Therapie & Training – Cathrin Junker (T2 HealthPerformance) verpflichtet sich die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten.
​
​
Zahlungsverzug
Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen auf dem Konto T2 Therapie & Training – Cathrin Junker (T2 HealthPerformance) eingegangen sein, ist T2 Therapie & Training – Cathrin Junker (T2 HealthPerformance) berechtigt Verzugszinsen von 5 % über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).
​
​
Haftungsausschluss
T2 Therapie & Training – Cathrin Junker (T2 HealthPerformance) haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartner:innen. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder Ähnliches ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für mögliche körperliche Schäden der Leistungsempfänger, die aufgrund Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten und/oder Fahrlässigkeit der Leistungsempfänger entstehen.
​
​
Änderung der Leistungsangebote und Öffnungszeiten
T2 ist berechtigt einzelne Leistungen zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für das Mitglied zumutbar sind und die vertraglichen Hauptleistungspflichten im Wesentlichen bestehen bleiben.
​
​
Datenschutz
Als Mitglied und Patient von T2 erklären Sie sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten durch die Praxis/das Studio T2 Therapie & Training, einverstanden. Ihre Daten werden nach Vertragsschluss ins unserem Patienten- und Mitgliederverwaltungssystem gespeichert.
​
Wir nutzen diese ausschließlich für:
-
die Durchführung qualitätsgesicherter medizinischer Behandlungen
-
Führung und Aufbewahrung der Behandlungsdokumentation (§ 630g BGB)
-
Beantwortung von zulässigen Fragen meiner behandelnden Ärzte und/oder Leistungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaft u. ä.)
-
Erfüllung gesetzlicher Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch und dem bürgerlichen Gesetzbuch
​
​
Ausführungsort
Ausführungsort des Vertrages ist T2 Therapie & Training – Cathrin Junker (T2 HealthPerformance)
Max-Planck-Str. 11, 40699 Erkrath oder der Sitz eines firmierenden Vertragspartners.
​
​
Zusatzkosten
Zusatzkosten fallen bsp. bei nicht vertraglich festgelegten Leistungen und allen anderen von den Leistungsempfänger gewünschten zusätzliche Anforderungen an, die einen Mehraufwand zur ursprünglichen Vereinbarung darstellen. Die Kosten richten sich nach der aktuellen Preisliste und den vertraglichen Vereinbarungen.
​
​
Mitgliedschaft
Ein zusätzliches Leistungsangebot von T2 sind Mitgliedschaften ohne festen Vertrag und Mitgliedschaften mit festem Vertrag.
Soweit nicht anders angegeben, beginnt die Vertragslaufzeit am ersten Tag der Anmeldung. Der Trainingsstart beginnt mit dem Tag der Anmeldung. Mit der Anmeldung wird ein vereinbartes Screening Paket und der Mitgliedsbeitrag für die jeweilige Mitgliedschaftsoption in Rechnung gestellt.
​
Die Mitgliedschaft ohne feste Vertragslaufzeit kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt werden. Die Mitgliedschaft mit fester 3-monatiger oder 6-monatiger Vertragslaufzeit, kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende der 3- oder 6-monatigen Laufzeit gekündigt werden.
Die Mitgliedschaft verlängert sich bei Nicht-Kündigung des Vertrages automatisch immer um einen weiteren Monat und ist nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich kündbar.
​
Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Für das Mitglied liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Mitglied nachweislich infolge einer schweren dauerhaften Erkrankung oder Verletzung (unter Vorlage des Nachweises) oder ärztlich festgestellter und attestierter Schwangerschaft und unter Voraussetzung, dass dieser wichtige Grund bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war.
​
Kein wichtiger Grund ist nach aktueller Rechtssprechung ein privater Umzug des Mitglieds.
Für T2 liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Mitglied
a) Einrichtungen von T2 vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt,
b) die Sicherheit anderer Mitglieder gefährdet oder diese belästigt,
c) gegen allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verstößt
d) trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Einrichtung von mindestens zwei Monatsbeiträgen im Verzug ist und nach Mahnung durch T2 sowie Abwägung beidseitiger Interessen es T2 nicht mehr zumutbar ist, am gegenseitigen Vertrag mit dem Mitglied festzuhalten.
​
Zutritt und Benutzung der Räumlichkeiten
Die Mitgliedschaft bei T2 ist persönlich und darf nicht auf andere Personen übertragen werden.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtung und Ausstattung sorgsam zu benutzen. Für vom Mitglied verursachte Beschädigungen ist Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
Das Training in Straßenschuhen und Tanktops ist untersagt.
​
Pause der Mitgliedschaft
Das Ruhen der Mitgliedschaft ist ausschließlich einmal pro Quartal möglich.
Sie können Ihre Mitgliedschaft 14 Tage oder für einen Monat ruhen lassen.
Die Bearbeitungsgebühr für 14 Tage liegt bei 5 EUR, für einen Monat bei 10 EUR.
Der jeweilige Zeitraum muss T2 schriftlich per Mail an info@t2-healthperformance mitgeteilt werden.
​
​
​